1. Vertragsgegenstand

Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, mit dem sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum oben angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine Beschallungsanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des AN/Vermieters abzunehmen und diese, wie vereinbart, zu vergüten.

2. Leistungen des Auftragnehmer (AN)

Der AN übernimmt den Transport der Beschallungsanlage und beginnt zu dem angegeben Zeitpunkt mit dem Aufbau der Anlage.

Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch den AN vorgenommen, der diese nach der Raumgröße und dem Publikum ausrichtet. Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso wie der Stil und die Art der Darbietung alleine dem Auftragnehmer.

Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den AN. Zusätzliche Leistungen, wie im Auftrag angegeben, werden vom AN gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt.

3. Leistungen des Auftraggebers (AG)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich machen.

Für den Aufbau der Beschallungsanlage werden durch den AG mindestens eine Fläche von 3m x 2m, Stuhl sowie ein getrennte Stromkreise, mit einer Absicherung von mindestens 16A unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Auf der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Bewirtung (Essen und Getränke).

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern oder GEMA-Gebühren für die eingesetzten Tonträgern in voller Höhe zu übernehmen und ggf. zu beantragen.

4. Gewährleistung und Haftung

Der AN übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum sowie dem AG.

Die Haftung des AN gegenüber dem AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - beschränkt sich, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom AN eingesetzten Personals.

Von der Haftung durch den AN ausgeschlossen sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.

Der AN behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Fotos und Videos aufzunehmen. Diese Aufnahmen können zu Werbezwecken verwendet werden, einschließlich der Verwendung auf der Website, in sozialen Medien, Druckmaterialien und anderen Werbemitteln.

Der AG ist dafür verantwortlich, die Einwilligung der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn einzuholen und bevor Fotos oder Videos von ihnen gemacht werden. Sollten bestimmte Personen nicht fotografiert werden wollen, muss der AG dies dem AN im Voraus mitteilen. Der AN übernimmt keine Haftung für die Verwendung von Aufnahmen, die ohne die ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmer gemacht wurden.

6. Vergütung

Die Kosten für die Veranstaltung werden in der Höhe wie vereinbart als steuerfreie Leistung nach § 19 UStG. berechnet.

Das vereinbarte Honorar ist bis zum Ende der Veranstaltung in Bar zu entrichten oder binnen 5 Werktagen zu überweisen. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.

Bei Zahlungsverzug werden dem AG bankübliche Zinsen über den Gesamtrechungsbetrag in Rechnung gestellt.

Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg des AN beim Publikum des AG.

7. Rücktritt und Verhinderung

Eine Verhinderung des Auftragsnehmers durch Krankheit, Unfall oder ähnlicher Gründe hat dieser unverzüglich dem Auftragsgeber durch ein ärztliches Attest, einen Unfallbericht oder einer entsprechenden Begründung anzuzeigen. Sämtliche Leistungen des AN entfallen dadurch.

Im Falle des Rücktritts durch die Absage des AG oder aus einem anderen, vom AG zu vertretender Grund, erklärt sich der AG damit einverstanden folgende Stornierungsgebühren an den AN binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

Stornierungsgebühren für den Auftraggeber:

  • 12 Monate vor Termin 30 % der Pauschalkosten
  • 6 Monate vor Termin 40% der Pauschalkosten
  • 3 Monate vor Termin 60% der Pauschalkosten
  • ab 14 Tage vor Termin 70% der Pauschalkosten

8. Schlussbestimmunqen

Der AG erklärt sich zusätzlich damit einverstanden, dass der AN den Namen des AG für seine Referenzen verwenden darf.

Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den AN.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags rechts-ungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Bremen.

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